Die finanziellen Ansprüche von Milizsoldaten, die einen Präsenzdienst leisten, sind im Heeresgebührengesetz 2001 geregelt. Die Abrechnung dieser Geldleistungen erfolgt durch das Heerespersonalamt im Zuge der bargeldlosen Präsenz- und Ausbildungsdienst Abrechnung. Für die Dauer eines Präsenzdienstes gebühren Ihnen als Milizsoldat in jedem Fall
und zusätzlich bei Zutreffen der Voraussetzungen
Nähere Informationen unter http://www.bmlv.gv.at/miliz/ansprueche.shtml